818.101.1EpVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Die Bewilligung ist vier Jahre gültig.
Sie kann auf Antrag erneuert werden. Das Gesuch um Erneuerung der Bewilligung ist spätestens sechs Monate vor deren Ablauf dem BAG einzureichen. Es muss die Angaben nach Artikel 42 oder 43 enthalten oder bestätigen.
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