Die Zugriffe auf das Informationssystem werden laufend protokolliert. Die Protokollierungen werden während einem Jahr getrennt vom System, in welchem die Personendaten bearbeitet werden, aufbewahrt.1
Fassung des zweiten Satzes gemäss Anhang 2 Ziff. II 108 der Datenschutzverordnung vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2022 568). ↩
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