Die nationale Krebsregistrierungsstelle leitet die für statistische Auswertungen aufbereiteten Daten mit den Fallnummern regelmässig an das BFS weiter; nicht weitergeleitet werden die pseudonymisierten Versichertennummern.
Der Bundesrat bestimmt den Umfang der Daten sowie den Zeitpunkt und die Periodizität der Datenweiterleitung.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.