818.331KRVFederal Council Ordinance01.06.2018Originalquelle
Die nationale Krebsregistrierungsstelle stellt bei der Festlegung der Struktur der Basisdaten und der Kodierungsstandards Folgendes sicher:
a. Es sind jährlich statistische Auswertungen möglich zu:
1. Erkrankungshäufigkeit,
2. Krankheitsverlauf,
3. Sterblichkeit,
4. Überlebensrate,
5. Art und Ziel der Erstbehandlung.
b. Die Auswertungen können nach Alter, Geschlecht, Region und Stadium bei der Diagnosestellung gegliedert werden.
c. Die gute epidemiologische und statistische Praxis ist gewährleistet.
d. Die internationale Vergleichbarkeit der Daten ist gewährleistet.
Sie bezieht bei der Festlegung der Datenstruktur das BFS, die Kantone, die kantonalen Krebsregister, das Kinderkrebsregister und die medizinischen Fachgesellschaften mit ein.
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