Die nationale Krebsregistrierungsstelle nimmt insbesondere folgende weitere Aufgaben wahr:
- Sie wertet die eingegangenen Widersprüche unter der Verwendung der Angaben nach Artikel 15 Absatz 4 statistisch aus.
- Sie trifft die erforderlichen Massnahmen zur Sicherstellung der Datenqualität. Sie kann insbesondere Ringversuche unter den kantonalen Krebsregistern durchführen. Die Ergebnisse werden den beteiligten Stellen bekanntgegeben.
- Sie stellt den kantonalen Krebsregistern die für die Registrierung erforderliche Software zur Verfügung.