818.331KRVFederal Council Ordinance01.06.2018Originalquelle
Die nationale Krebsregistrierungsstelle betreibt ein Informationssystem, um:
die Einhaltung der Widersprüche zu gewährleisten;
Mehrfachregistrierungen auszuschliessen.
Das Informationssystem enthält folgende Daten:
pseudonymisierte AHV-Nummern;
Fallnummern;
Widerspruchstatus.
Die kantonalen Krebsregister und das Kinderkrebsregister tragen die Daten nach Absatz 2 über den Pseudonymisierungsdienst im Informationssystem ein, sobald:
ihre Zuständigkeit verifiziert ist; oder
eine Patientin oder ein Patient Widerspruch erhoben oder den Widerspruch widerrufen hat.
Die nationale Krebsregistrierungsstelle ermöglicht den kantonalen Krebsregistern und dem Kinderkrebsregister den Zugriff auf das Informationssystem im Abrufverfahren.
Stellt sie fest, dass ein kantonales Krebsregister, das Kinderkrebsregister oder das BFS Daten einer Person bearbeiten, die Widerspruch erhoben hat, oder dass mehrere Krebsregister Daten derselben Person bearbeiten, so informiert sie die bearbeitenden Stellen.
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