(Art. 7 Abs. 4 Bst. a und 19 ZDG)
- Das ZIVI kann einen Probeeinsatz von höchstens fünf Tagen Dauer bewilligen, wenn:
- das Vorstellungsgespräch nicht ausreicht, um die Eignung der zivildienstpflichtigen Person abzuklären;
- die zivildienstpflichtige Person schwer vermittelbar ist; oder
- die Eignung für einen Auslandeinsatz abgeklärt werden muss.
- Das ZIVI lehnt die Durchführung eines Probeeinsatzes ab, wenn:
- die zivildienstpflichtige Person die Anforderungen gemäss Pflichtenheft offensichtlich nicht erfüllt; oder
- bereits ein Assessment bewilligt wurde.