(Art. 7 Abs. 4 Bst. a ZDG)
- Das ZIVI kann zur Abklärung, ob sich eine zivildienstpflichtige Person für einen Auslandeinsatz eignet, ein Assessment von höchstens zwei Tagen Dauer bewilligen.
- Das ZIVI lehnt die Durchführung des Assessments ab, wenn:
- die zivildienstpflichtige Person die Anforderungen gemäss Pflichtenheft offensichtlich nicht erfüllt; oder
- bereits ein Probeeinsatz bewilligt wurde.
- Der Einsatzbetrieb kann Dritte mit dem Assessment beauftragen.
- Die Kosten trägt der Einsatzbetrieb.