831.111VFVFederal Council Ordinance01.06.1961Originalquelle
Die Auslandsvertretungen erfüllen für die in ihrem Konsularbezirk niedergelassenen Personen insbesondere folgende Aufgaben und stehen dafür mit der Ausgleichskasse in unmittelbarem Geschäftsverkehr:1
Entgegennahme der Beitrittserklärungen und Überprüfung der darin enthaltenen Angaben;
Führung einer Kontrolle der freiwillig Versicherten;
Bezug der Beiträge, soweit diese nicht direkt an die Ausgleichskasse entrichtet werden;
Entgegennahme der Anmeldungen zum Bezug von Versicherungsleistungen und Mitwirkung bei der Abklärung von Anspruchsvoraussetzungen;
3 Auszahlung der Geldleistungen, wenn diese nicht direkt von der Ausgleichskasse ausbezahlt werden;
4 Abrechnung mit der Ausgleichskasse über Beiträge und Geldleistungen.
Die in Absatz 1 erwähnten Aufgaben können auch einer zentralen Stelle übertragen werden, die für mehrere Auslandsvertretungen zuständig ist (im Folgenden «AHV/IV-Dienst» genannt).5