832.112.4VPVKFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefert dem BAG jährlich die aktuellsten steuerbaren Einkommen nach dem Bundesgesetz vom 14. Dezember 19901über die direkte Bundessteuer aller steuerpflichtigen Personen. Sie liefert sie in anonymisierter Form nach Einkommensklassen und Haushaltstypen geordnet. Anhand dieser Daten berechnet das BAG, wie viel die Prämien im Verhältnis zum Einkommen ausmachen.
Das BAG ermittelt für jeden Kanton das Einkommen der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten mit Wohnort im Kanton, indem es jeder steuerpflichtigen Person ein Äquivalenzeinkommen zuweist. Es ermittelt das Äquivalenzeinkommen aus dem steuerbaren Einkommen des Haushalts und dessen Grösse. Diese entspricht der Anzahl der steuerpflichtigen Personen eines Haushalts gemäss der folgenden Gewichtung:
für die erste erwachsene Person: 1;
für jede weitere erwachsene Person: 0,5;
für jedes Kind: 0,3.
Das BAG sortiert für jeden Kanton die steuerpflichtigen Personen nach der Höhe ihrer Äquivalenzeinkommen. Es leitet daraus die Anzahl der Personen ab, die zu den 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten gehören.