Die Versicherer legen im Geschäftsbericht ihr Entschädigungssystem offen.
Sie veröffentlichen im Geschäftsbericht:
für das Verwaltungsorgan: den Gesamtbetrag der Entschädigungen und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag ohne Nennung des Namens des betreffenden Mitglieds;
für das Leitungsorgan: den Gesamtbetrag der Entschädigungen und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag ohne Nennung des Namens des betreffenden Mitglieds.
Sie erläutern im Geschäftsbericht die Gründe für Veränderungen der Entschädigungen im Vergleich zum Vorjahr.
Als Entschädigungen gelten insbesondere:
Honorare, Löhne, Bonifikationen und Gutschriften;
Antritts- und Abgangsentschädigungen;
sämtliche Leistungen für zusätzliche Arbeiten.
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