Zur Überbrückung von vorübergehenden Liquiditätsengpässen kann der Bundesrat der gemeinsamen Einrichtung Tresoreriedarlehen zu marktüblichen Bedingungen gewähren. Die Gewährung der Tresoreriedarlehen kann an Bedingungen geknüpft werden.
Zur Sicherstellung der Rückzahlung der Tresoreriedarlehen nach spätestens fünf Jahren kann der Bundesrat einen Prämienzuschlag zugunsten des Insolvenzfonds von höchstens 1 Prozent des Prämienvolumens der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festlegen.
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