Der Insolvenzfonds wird finanziert durch:
- Beiträge der Versicherer;
- Vermögensüberschüsse von aufgelösten Versicherern deren Vermögen und Versichertenbestand nicht durch Vertrag auf einen anderen Versicherer übertragen worden sind;
- Mehreinnahmen, die aus der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln der Spezialitätenliste resultieren und von den Pharmaunternehmen an die gemeinsame Einrichtung zurückerstattet werden;
- mittels Rückgriff durchgesetzte Ansprüche (Art. 52 Abs. 4).