832.121KVAVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Das Gesuch um Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung nach Artikel 7 KVAG muss bis zum 30. Juni des Vorjahres des Jahres, in dem der Versicherer zum ersten Mal die soziale Krankenversicherung durchführen möchte, bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden.
Private Versicherungsunternehmen müssen im Gesuch belegen, dass sie über eine Bewilligung zur Aufnahme der Versicherungstätigkeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 20041verfügen.