Der Versicherer teilt der Aufsichtsbehörde bis zum 31. März den auf das Ende des Geschäftsjahres berechneten Sollbetrag zusammen mit dem Verzeichnis der Deckungswerte mit.
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Bei Ausschreibungen kann der vertragliche Taxpunktwert (in Prozent des kantonalen Taxpunktwerts) als bewertetes Zuschlagskriterium herangezogen werden; in der genannten Mustertabelle ist er unter «Preiskonditionen» aufgeführt.
“S. 4): Gewichtung Hauptkriterien Unterkriterien 50 % Angebotene Dienstleistungen (schriftliche Offerte und Präsentation) Persönliche Präsentation der Offerte oder Dienstleistungskonzept (Gewichtung: 10 %) Erreichbarkeit für den Kunden (Gewichtung: 15 %) Bezug von Daten der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5 %) Personal und Infrastruktur am angegebenen Bürostandort (Gewichtung: 15 %) Weitere Geomatik- und Vermessungsdienstleistungen im Rahmen der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5 %) 25 % Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung Erfahrung des Büros in ähnlichen Gemeinden (Gewichtung: 20 %) Führungserfahrung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5 %) 15 % Preiskonditionen (vertraglicher Taxpunktwert in % zum kantonalen Taxpunktwert gemäss Art. 16 KVAV) 10 % Qualitätssicherung Qualitätssicherung in der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5 %) Art der Sicherstellung der Stellvertretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5 %) Ebenfalls auf Grundlage der kantonalen Empfehlung bzw. der in dieser enthaltenen Mustervorlage in der Fassung vom vom 7. Juni 2021 erstellten die Gemeinden gemeinsam eine Tabelle zur Auswertung der eingehenden Angebote, die im Wesentlichen folgenden Punkteraster vorsah (Näheres zu den im Punkteraster zusätzlich definierten, hier nicht wiedergegebenen Beurteilungskriterien hinten E. 6 ff.): Zuschlagskriterien Gewichtung Mögliche Punkte Angebotene Dienstleistungen 4,0* Persönliche Präsentation der Offerte oder Dienstleistungskonzept”
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