832.121KVAVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Das Verwaltungsorgan muss so zusammengesetzt sein, dass es die Beaufsichtigung und Oberleitung des Versicherers einwandfrei wahrnehmen kann. Im Verwaltungsorgan muss insbesondere ausreichendes Versicherungswissen vorhanden sein.
Jedes Mitglied des Verwaltungsorgans muss über das notwendige Fachwissen für die Erfüllung seiner Aufgabe verfügen.
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