832.30VUVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Die Verwendung der Prämienzuschläge richtet sich nach den Beschlüssen der Koordinationskommission.
Die Suva verwaltet die Prämienzuschläge im Auftrag der Koordinationskommission und führt darüber eine gesonderte Rechnung. Diese ist dem Bundesrat mit einem Bericht alljährlich bis Ende Juni des folgenden Jahres zur Genehmigung zu unterbreiten.
Die Einzelheiten der Verwaltung werden in einem Vertrag zwischen der Koordinationskommission und der Suva geregelt.
Der genehmigte Bericht wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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