833.11MVVFederal Council Ordinance01.01.1994Originalquelle
Der Jahresrentenansatz für die Integritätsschadenrenten beträgt 21 961 Franken. Die Jahresrente ergibt sich aus dem Jahresrentenansatz, dem ermittelten Prozentsatz des Integritätsschadens und dem Prozentsatz der Bundeshaftung.1
Die Anpassung des Jahresrentenansatzes nach Artikel 49 Absatz 4 des Gesetzes erfolgt jeweils auf den gleichen Zeitpunkt wie die Rentenanpassung nach Artikel 43 des Gesetzes.
Footnotes
Fassung gemäss Art. 5 Abs. 2 der MV-Anpassungsverordnung vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 698). ↩
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