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Kommentare: Art. 11 | Omnilex
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ÜLG · Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Art. 11
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837.2
ÜLG
Federal Act
01.07.2021
Originalquelle
Der Bundesrat bestimmt:
die Bewertung der anrechenbaren Einnahmen, der anerkannten Ausgaben und des Vermögens;
die Berücksichtigung der Hypothekarschulden für die Ermittlung des Reinvermögens;
die zeitlich massgebenden Einnahmen und Ausgaben;
die Pauschale für die Nebenkosten bei einer Liegenschaft, die von der Person bewohnt wird, die an der Liegenschaft Eigentum oder Nutzniessung hat;
die Pauschale für Heizkosten einer gemieteten Wohnung, sofern diese von der Mieterin oder vom Mieter direkt getragen werden müssen.
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