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Kommentare: Art. 24 | Omnilex
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WFG · Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
Art. 24
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842
WFG
Federal Act
01.10.2003
Originalquelle
Das Bundesamt kann für Wohneigentum grundpfändlich sicherzustellende Darlehen ausrichten.
Die Darlehen werden als Pauschalbeträge gewährt.
Sie sind zu amortisieren.
Das Bundesamt legt die Höhe der Pauschalbeträge fest.
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