Der Bundesrat bestellt die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen (Kommission). Er wählt deren Mitglieder; dabei achtet er auf eine paritätische Vertretung der interessierten Kreise.
Die Kommission:
berät den Bundesrat in Fragen des Wohnungswesens;
verfolgt die Auswirkungen dieses Gesetzes;
beobachtet die Entwicklung des Wohnungsmarktes;
unterbreitet dem Bundesrat und dem WBF Vorschläge für Gesetzesänderungen und für die Vollzugstätigkeit.
Das Sekretariat der Kommission wird durch das Bundesamt geführt.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.