842.1WFVFederal Council Ordinance01.02.2004Originalquelle
Die Emissionszentralen veranlassen jährlich eine Bonitätsprüfung zur Beurteilung der Zinszahlungs- und Rückzahlungsfähigkeit aller Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die ein Darlehen aus verbürgten Anleihensobligationen bezogen haben. Die Beurteilung erfolgt durch eine unabhängige Person mit einer Zulassung durch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde.
Die Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus sind verpflichtet, den Emissionszentralen über jedes Pfandobjekt, für das ein Darlehen aus verbürgten Anleihensobligationen gewährt wurde, mindestens alle vier Jahre Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung umfasst insbesondere:
die Liegenschaftserfolgsrechnung;
den Stand der Finanzierung im Vorgang oder Gleichrang;
den Mieterspiegel;
die Beschreibung des baulichen Zustands der Gesamtliegenschaft sowie der Mietobjekte und der dazugehörigen betrieblichen Anlagen.
Die Emissionszentralen erstellen ein jährliches Reporting über allfällige Risiken.
Bestehen Zweifel an der Zinszahlungs- und Rückzahlungsfähigkeit des Trägers des gemeinnützigen Wohnungsbaus, so informieren die Emissionszentralen unverzüglich das Bundesamt.
Das Bundesamt ergreift die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen des Bundes.
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