Der Mietzins wird bei der Zusicherung von Bundeshilfe provisorisch festgesetzt. Die definitive Festlegung erfolgt nach Genehmigung der Bauabrechnung. Waren die provisorischen Mietzinse zu tief angesetzt, so kann die Vermieterschaft die Differenz von der Mieterschaft nachfordern. Waren die provisorischen Mietzinse zu hoch angesetzt, so muss die Vermieterschaft die zu viel verlangten Beträge zurückerstatten.
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