916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Die kantonalen Behörden sind zuständig für die Registrierung der Personen nach Artikel 17 sowie für die Bearbeitung der Daten im Zusammenhang mit diesen Registrierungen.
Jede registrierte kantonale Amtsstelle muss eine TRACES-Verantwortliche oder einen TRACES-Verantwortlichen bezeichnen.
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