916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Das BLV führt die Schulungen für das BAZG, die TRACES-Verantwortlichen der kantonalen Amtsstellen und die anmeldepflichtigen Personen durch. Für den Besuch dieser Schulungen wird keine Gebühr erhoben.
Die TRACES-Verantwortlichen der kantonalen Amtsstellen führen die Schulungen für die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte und die kantonalen Lebensmittelinspektorinnen und Lebensmittelinspektoren durch, die im Rahmen ihrer Tätigkeit TRACES verwenden.
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