916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Bei der widerrechtlichen Einfuhr oder Durchfuhr leitet die zuständige kantonale Strafverfolgungsbehörde oder das BLV eine Strafverfolgung ein. Liegt gleichzeitig eine Widerhandlung gegen das ZG1oder gegen das Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 20092vor, so leitet dasBAZGeine Strafverfolgung ein.
DasBAZGeröffnet und vollstreckt auf Ersuchen der zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden oder des BLV die Strafbescheide und -verfügungen wegen Widerhandlungen, die vomBAZGuntersucht wurden.
Bei der widerrechtlichen Ausfuhr leitet die zuständige kantonale Strafverfolgungsbehörde eine Strafverfolgung ein.