916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Die Zertifizierungsstelle darf einen Produktionsbetrieb für Pelze und Pelzprodukte nur dann zertifizieren, wenn eine unangemeldete Kontrolle ergeben hat, dass bei der Erzeugung der Pelze und Pelzprodukte das Zertifizierungsprogramm vollständig eingehalten wird.
Sie muss nach Erteilung der Zertifizierung jährlich durch eine unangemeldete Kontrolle überprüfen, ob der Produktionsbetrieb das Zertifizierungsprogramm noch immer vollständig einhält.
Stellt sie fest, dass der Produktionsbetrieb das Zertifizierungsprogramm nicht mehr vollständig einhält, so muss sie die im Zertifizierungsprogramm vorgeschriebenen Massnahmen treffen. In schwerwiegenden Fällen muss sie dem Produktionsbetrieb die Zertifizierung entziehen.
Sie muss über jede Kontrolle einen Bericht verfassen und ihn auf Verlangen dem BLV vorlegen.
Sie muss zuhanden des BLV jährlich einen Bericht über alle durchgeführten Kontrollen verfassen.
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