Bei der Durchfuhr von Tierprodukten mit besonderen Auflagen, die im Einfuhrgebiet vollständig grenztierärztlich kontrolliert worden sind, nach den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie nach Nordirland informiert der grenztierärztliche Dienst via TRACES die zuständige Kontrollbehörde des Bestimmungsstaates.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.