916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Die Leiterinnen und Leiter der Grenzkontrollstellen sind für den Betrieb und für die Kontrollen an den Grenzkontrollstellen verantwortlich.
Sie sorgen dafür, dass bei den Kontrollen eine ausreichende Anzahl Grenztierärztinnen und Grenztierärzte und Assistentinnen und Assistenten GTD zur Verfügung steht.
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