921.01WaVFederal Council Ordinance01.01.1993Originalquelle
(Art. 21a und 30 WaG)
Die Kantone sorgen zusammen mit Fachorganisationen dafür, dass zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei Holzerntearbeiten im Wald Kurse für forstlich ungelernte Arbeitskräfte angeboten werden.
Vom Bund anerkannte Kurse müssen Grundkenntnisse über Arbeitssicherheit zum Gegenstand haben, insbesondere das fachgerechte und sichere Fällen, Entasten, Einschneiden und Rücken von Bäumen und Baumstämmen; sie müssen insgesamt mindestens 10 Tage umfassen.
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