922.01JSVFederal Council Ordinance01.04.1988Originalquelle
Der Zweck des Einsatzes von Herdenschutzhunden ist die weitgehend selbstständige Bewachung landwirtschaftlicher Nutztiere und die damit zusammenhängende Abwehr fremder Tiere.
Ein Herdenschutzhund gilt als anerkannt, wenn er die Prüfung zur Eignung zum Herdenschutz bestanden hat und in der Datenbank nach Artikel 30 Absatz 2 TSG1als «anerkannter Herdenschutzhund» gekennzeichnet ist.
Zur Prüfung zugelassen sind Hunde, die einer Herdenschutzrasse angehören. Die Kantone können bestimmte Rassen von der Zulassung ausnehmen.
Das BAFU prüft die Hunde frühestens ab einem Alter von 18 Monaten einzeln auf ihre Eignung zum Herdenschutz. Ein Herdenschutzhund muss anlässlich der Prüfung folgende Anforderungen erfüllen:
2 Er ist seinem Einsatz entsprechend auf Menschen und Tiere sozialisiert und an Umweltsituationen gewöhnt (Art. 73 Abs. 1 TSchV3) sowie bei Anwesenheit der Hundehalterin oder des Hundehalters durch diese oder diesen kontrollierbar.
Er hält sich bei seinem Einsatz eigenständig bei der Nutztierherde auf und zeigt bei Annäherung fremder Menschen und Tiere an die Nutztierherde ein angepasstes und dem Einsatzzweck nach Absatz 1 entsprechend differenziertes Abwehrverhalten.
Er zeigt Menschen gegenüber kein übermässiges Aggressionsverhalten (Art. 79 TSchV).
Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist unter folgenden Bedingungen fachgerecht:
Der Einsatz erfolgt mindestens mit zwei Herdenschutzhunden; die notwendige Anzahl Hunde bemisst sich nach der Grösse der Nutztierherde.
Die Weidefläche muss für die Herdenschutzhunde überschaubar und nicht zu steil sein.
Bei Tag darf die Weidefläche 20 ha nicht überschreiten.
Bei Nacht müssen die Nutztiere auf höchstens 5 ha zusammengenommen werden.
Die Kantone sorgen dafür, dass die Einsatzgebiete anerkannter Herdenschutzhunde auf den offiziellen Fuss- und Wanderwegen angemessen markiert sind. Sie melden dem BAFU jährlich bis zum 15. April die vorgesehenen Einsatzgebiete anerkannter Herdenschutzhunde im Sömmerungsgebiet; das Bundesamt für Landestopografie bildet die gemeldeten Einsatzgebiete im Geoportal des Bundes ab.