Die Kantone kontrollieren, ob die Betriebsverantwortlichen von Tierhaltungen oder Imkerinnen und Imker die Massnahmen zum Herden- und Bienenschutz gemäss Artikel 10b fachgerecht umsetzen. Sie sorgen dafür, dass festgestellte Mängel rasch behoben werden.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.