Bauprodukte dürfen bis zum 30. Juni 2015 nach bisherigem Recht in Verkehr gebracht werden.
Die Herstellerin kann eine Leistungserklärung auf der Grundlage einer Konformitätsbescheinigung oder einer Konformitätserklärung erstellen, die nach bisherigem Recht erstellt wurde.
Leitlinien für die Europäische Technische Zulassung, die nach bisherigem Recht als Grundlage für die Erteilung Europäischer Technischer Zulassungen veröffentlicht wurden, können als EBD verwendet werden.
Herstellerinnen und Importeurinnen können Europäische Technische Zulassungen, die nach bisherigem Recht erteilt wurden, während ihrer Gültigkeitsdauer als ETB verwenden.
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