Vergibt ein Unternehmen die Erbringung einer privaten Sicherheitsdienstleistung oder einer damit zusammenhängenden Dienstleistung an ein anderes Unternehmen, so vergewissert es sich, dass das andere Unternehmen die Dienstleistung innerhalb der Schranken ausführt, die für das vergebende Unternehmen selber gelten.
Die Haftung des vergebenden Unternehmens für Schäden, die das andere Unternehmen verursacht, richtet sich nach dem Obligationenrecht1.