Der Bundesrat setzt eine Psychologieberufekommission ein und ernennt deren Mitglieder.
Er sorgt für eine angemessene Vertretung der Wissenschaft, der Hochschulen, der Kantone und der betroffenen Berufskreise.
Die Psychologieberufekommission unterhält eine Geschäftsstelle.
Sie gibt sich ein Geschäftsreglement; darin regelt sie namentlich das Entscheidverfahren. Das Geschäftsreglement ist dem EDI zur Genehmigung vorzulegen.
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