Die Weiterbildung dauert mindestens zwei und höchstens sechs Jahre.
Bei Teilzeitweiterbildung wird die Dauer entsprechend verlängert.
Der Bundesrat bestimmt die Dauer der Weiterbildung für die einzelnen Weiterbildungstitel. Er kann statt der zeitlichen Dauer den Umfang der zu erbringenden Weiterbildungsleistung festlegen, namentlich die Anzahl Weiterbildungskreditpunkte.
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