Zu akkreditierten Weiterbildungsgängen wird zugelassen, wer einen nach diesem Gesetz anerkannten Ausbildungsabschluss in Psychologie besitzt.
Wer einen akkreditierten Weiterbildungsgang in Psychotherapie absolvieren will, muss zudem während der Ausbildung eine genügende Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie erbracht haben.
Die Zulassung darf nicht von der Zugehörigkeit zu einem Berufsverband abhängig gemacht werden.
Es besteht kein Anspruch auf einen Weiterbildungsplatz.
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