941.210MessMVFederal Council Ordinance30.10.2006Originalquelle
Das METAS kann ausländische Konformitätsbewertungen, Zulassungen und Ersteichungen anerkennen, sofern diese den schweizerischen Anforderungen entsprechen. In der Regel muss die Gegenseitigkeit der Anerkennung gewährleistet sein.
Wer auf Grund von Absatz 1 oder auf Grund von internationalen Abkommen Messmittel in Verkehr bringt, muss dem METAS die technischen Unterlagen nach Anhang 2 Ziffer II auf Anfrage vorlegen können.
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