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Das Zulassungszertifikat CH‑P‑14211‑00 des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) stellt in der Praxis den Nachweis dar, dass es sich bei dem eingesetzten Geschwindigkeitsmessgerät um eine für die Eichung zugelassene Bauart handelt und dass diese Bauart den Anforderungen für amtliche Feststellungen im Rahmen von Strassenverkehrskontrollen entspricht.
“der Beilage zum Zulassungszertifikat CH-P-14211-00 des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS, abrufbar unter: https://www.metas.ch/). Beim eingesetzten Geschwindigkeitsmessgerät handelt es sich um eine für die Eichung zugelassene Bauart für die amtliche Feststellung von Sachverhalten im Rahmen von Strassenverkehrskontrollen (Art. 16 MessMV i.V.m. Art. 3 VSKV-ASTRA; vgl. auch das oben erwähnte Zulassungszertifikat CH-P-14211-00). Die Bauart entspricht den Anforderungen gemäss Ziff. 1 und 2 des Anhangs zur Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung des EJPD vom”
“der Beilage zum Zulassungszertifikat CH-P-14211-00 des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS, abrufbar unter: https://www.metas.ch/). Beim eingesetzten Geschwindigkeitsmessgerät handelt es sich um eine für die Eichung zugelassene Bauart für die amtliche Feststellung von Sachverhalten im Rahmen von Strassenverkehrskontrollen (Art. 16 MessMV i.V.m. Art. 3 VSKV-ASTRA; vgl. auch das oben erwähnte Zulassungszertifikat CH-P-14211-00). Die Bauart entspricht den Anforderungen gemäss Ziff. 1 und 2 des Anhangs zur Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung des EJPD vom”
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