941.210MessMVFederal Council Ordinance30.10.2006Originalquelle
Im Rahmen der Marktüberwachung kontrollieren die Vollzugsorgane, ob die nach den Verfahren nach dem 2. Kapitel 3. Abschnitt in Verkehr gebrachten und in Betrieb genommenen Messmittel den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen.1
Die Marktüberwachung erfolgt in Form von Stichproben oder auf Grund begründeter Hinweise, dass ein Messmittel den Vorschriften nicht entspricht.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 7. Dez. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 7207). ↩
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