941.210MessMVFederal Council Ordinance30.10.2006Originalquelle
Ein Messmittel untersteht dieser Verordnung:
a. wenn es für eine der folgenden Kategorien verwendet wird:
1. Handel und Geschäftsverkehr, insbesondere der Austausch von Gütern und Dienstleistungen,
2. Gesundheit von Mensch und Tier,
3. Schutz der Umwelt,
4. öffentliche Sicherheit,
5. amtliche Feststellung von Sachverhalten; und
b.1 wenn das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in einer Verordnung die notwendigen Bestimmungen, welche die messmittelspezifischen Anforderungen enthalten, erlassen hat.