941.298.1EichGebVFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
Gebührenreduktionen, die der Anhang für grössere Stückzahlen vorsieht, werden für Messmittel der gleichen Ausführung, die im gleichen Auftrag am gleichen Ort geeicht werden, gewährt.
Wird der Auftrag aus Gründen unterbrochen, die die gebührenpflichtige Person zu verantworten hat, so wird die Stückzahl für jede Teilmenge gesondert berechnet.
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