Zurück zum Gesetz

Art. 117b

941.411SprstVFederal Council Ordinance01.02.2001Originalquelle

Für den Betrieb von BARBARA ist das Bundesamt für Polizei (fedpol) zuständig.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.