941.411SprstVFederal Council Ordinance01.02.2001Originalquelle
Als Zündmittel gelten insbesondere Sprengkapseln, Sprengzünder (wie elektrische, elektronische und nichtelektrische), Sprengverzögerer, Sicherheitsanzündschnüre und Zündschläuche.
Sprengschnüre dürfen auch als Zündmittel verwendet werden.
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