Fedpol ist die zuständige Behörde für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz, soweit dieses nicht eine andere Stelle als zuständig bezeichnet. Es führt Sensibilisierungsmassnahmen durch.
Verstösst jemand gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder seiner Ausführungsbestimmungen, so erlässt fedpol die notwendigen Verfügungen. Es kann insbesondere Vorläuferstoffe und explosionsfähige Stoffe einziehen, Erwerbs- oder Ausnahmebewilligungen entziehen, das widerrechtliche Verhalten untersagen oder eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ansetzen.
Fedpol kontrolliert stichprobenweise, ob die Verkaufsstellen das Vorhandensein von Erwerbs- und Ausnahmebewilligungen prüfen und die Abgabe von Vorläuferstoffen nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben b und c erfassen. Es kann den Kantonen Aufträge zur Vornahme entsprechender Kontrollen erteilen.
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