Der Bundesrat regelt die Generierung, Speicherung und Verwendung kryptografischer Schlüssel, für die geregelte Zertifikate im Sinne dieses Gesetzes ausgestellt werden können; er sorgt dabei für ein der technischen Entwicklung entsprechendes hohes Sicherheitsniveau.
Bei Systemen zur Generierung, Speicherung und Verwendung privater kryptografischer Schlüssel, insbesondere bei Signatur- und Siegelerstellungseinheiten, muss zumindest gewährleistet werden, dass diese Schlüssel:
praktisch nur einmal auftreten können und ihre Geheimhaltung hinreichend gewährleistet ist;
mit hinreichender Sicherheit nicht abgeleitet werden können und ihre Verwendung bei Einsatz der jeweils verfügbaren Technologie vor Fälschungen geschützt ist;
von der rechtmässigen Inhaberin oder vom rechtmässigen Inhaber vor der missbräuchlichen Verwendung durch andere verlässlich geschützt werden können.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.