946.202.1GKVFederal Council Ordinance01.07.2016Originalquelle
Wer Güter einführen will, die in Anhang 2 Teil 2 Kategorie 9 aufgeführt sind und für Systeme mit einer Nutzlast von mindestens 500 kg und einer Reichweite von mindestens 300 km bestimmt sind, braucht eine Bewilligung des SECO.
Einfuhrbewilligungen können von Endverbleibserklärungen abhängig gemacht werden.
Der Nachweis über die ordnungsgemässe Einfuhr oder den Endverbleib muss von der Importeurin oder dem Importeur auf Verlangen erbracht werden können.
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