Finanzdienstleister können für die Erbringung von Finanzdienstleistungen Dritte beiziehen.
Sie ziehen nur Personen bei, die über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen und über die für diese Tätigkeit erforderlichen Bewilligungen und Registereinträge verfügen, und instruieren und überwachen die beigezogenen Personen sorgfältig.
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