Die Banken melden der Nationalbank bis zum Ende des Monats der abgeschlossenen Unterlegungsperiode die Einhaltung der Mindestreservepflicht. Die Nationalbank legt Form und Modalitäten der Meldung in Richtlinien fest.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.