Erfüllt eine Bank das Mindestreserveerfordernis für eine abgeschlossene Unterlegungsperiode nicht, so hat sie der Nationalbank den Fehlbetrag für die Anzahl Tage der jeweiligen Unterlegungsperiode zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 4 Prozentpunkte über dem Zinssatz für Tagesgeld für Frankenanlagen, der im Durchschnitt der jeweiligen Unterlegungsperiode zu bezahlen war. Als Basis gilt der SARON (Tagesendfixing). Bei Nichterfüllung ist ein Betrag von mindestens 500 Franken geschuldet.1
Die Nationalbank fordert die Bank zur Einzahlung des Zinsbetrags bis zum Ende des 2. Monats nach Abschluss der Unterlegungsperiode auf. Ist die Bank mit der Zinszahlung nicht einverstanden, so kann sie innert 30 Tagen den Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung im Sinne von Artikel 52 des Nationalbankgesetzes verlangen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V der SNB vom 3. Sept. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 6373). ↩
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